Revisionen


Revisionen von Kapitalgesellschaften (OR 727 ff.)

 

Unser Leistungsangebot:

Wir organisieren Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Revisionen für Kapitalgesellschaften inklusiv Erstellung des Revisionsberichtes.

Welche Vorteile haben Sie, wenn wir für Sie die Revisionsarbeiten organisieren?

Sie profitieren von unserer Fachkompetenz und unserer langjährigen Erfahrung.
Sie können die Revisionskosten senken.

Wir arbeiten produktiv, kompetent und zu günstigen Konditionen.

 

Die gesetzlichen Grundlagen der Revision:

Alle Kapitalgesellschaften sind revisionspflichtig (AG, GmbH, Genossenschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Vereine, Stiftungen). Es wird unterschieden zwischen "Ordentlicher Revision" und "Eingeschränkter Revision".

Die "Ordentliche Revision" gilt für Publikumgesellschaften, Kapitalgesellschaften mit einer Bilanzsumme über 20 Mio, mit einem Umsatz über 40 Mio und mehr als 250 Vollzeitstellen und für Konzerne und Vorsorgeeinrichtungen.

Die "Eingeschränkte Revision" gilt für Kapitalgesellschaften mit einer Bilanzsumme unter 20 Mio, mit weniger Umsatz als 40 Mio und weniger als 250 Vollzeitstellen.

Kapitalgesellschaften die die Voraussetzung für die "Eingeschränkte Revision" erfüllen, können auf eine Revision verzichten (opting out) wenn sie weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt ausweisen und sämtliche Aktionäre/Gesellschafter ausdrücklich auf eine Revision verzichten.